Klasse A

Krafträder mit und ohne Beiwagen mit mehr als 50 ccm, schneller als 45 km/h, ohne Beschränkung.

 

 

Klasse A2 ab 18

Krafträder mit und ohne Beiwagen mit mehr als 50 ccm, schneller als 45 km/h, zunächst beschränkt auf 35 kW (ca. 49 PS);
Leistung/Gewicht nicht größer als 0,16 kW/kg ; Nach zwei Jahren Aufhebung nach bestandener Aufstiegsprüfung.

Klasse A1 ab 16

Leichtkrafträder größer 50 bis 125 ccm ; nicht mehr als 11 kW; bei Fahrern unter 18 Jahren: Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Klasse B ab 18(17)

Kfz bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse (zG) mit Anhänger (max. 750 kg zG); bis 8 Sitzplätze plus Fahrersitz

Klasse AM ab 16

Zweirädrige Kleinkrafträder ( auch mit Beiwagen ) bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und einer elektrischen Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor bis max. 50 ccm, bei Elektromotoren bis max. 4 KW. Einschluss: Keiner
3

Klasse L ab 16

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine (Traktor) bis 32 km/h, mit Anhängern nur bis 25 km/h | Einschluss: Keiner

Führerschein mit 17 Klasse B

Im Saarland besteht seit dem 01.01.2006 die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Teilnehmer können dann nach erfolgreicher Vollausbildung für Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers, der die Funktion eines Beraters besitzt, selbständig Auto fahren.

 

Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren